Die WEAG-Preisliste
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der anhaltenden Kostenentwicklung haben sich verschiedene Preisbestandteile auch im laufenden Jahr weiterhin spürbar verändert.
Diese Entwicklungen betreffen sowohl unsere betrieblichen Aufwendungen als auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, denen wir unterliegen.
Seit mehr als 30 Jahren sind wir im Bereich Sortierung und Entsorgung tätig und möchten auch künftig ein verlässlicher Partner an Ihrer Seite sein.
Die Entwicklungen der vergangenen Monate haben wir bewusst beobachtet und die notwendige Preisanpassung so lange wie möglich hinausgezögert.
Nun sind wir jedoch leider gezwungen, zum 1. Oktober 2026 eine Preisanpassung vorzunehmen.
Diese Anpassung ist notwendig, da die betrieblichen Kosten infolge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung insgesamt deutlich gestiegen sind.
Dies betrifft insbesondere die Bereiche Personal, Energie, Logistik, Reparaturen und Instandhaltung, Betriebsmittel sowie die Entsorgungskosten.
Darüber hinaus führen gesetzliche Vorgaben und zusätzliche Belastungen, unter anderem aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), zu weiteren Kostensteigerungen.
Auf die Ausgestaltung dieser Rahmenbedingungen haben wir leider keinen Einfluss.
Die jeweiligen Preisänderungen für die einzelnen Abfallarten entnehmen Sie bitte der beigefügten Preisliste.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und hoffen auf die weiterhin gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Die Einstufung in die verschiedenen Preisgruppen erfolgt nach dem spezifischen Gewicht. Dieses ergibt sich aus dem Verhältnis des Gewichts zum Volumen des abgelieferten Materials. Je höher der mineralische Anteil ist, desto höher ist die spezifische Dichte und umso günstiger wird die Entsorgung des Materials.
Die genaue Berechnung erfolgt vor Ort.
Der Mindestrechnungsbetrag beträgt 12,00 € inkl. MwSt.
Die als Nettopreise dargestellten Annahmepreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, dass Materialannahmen nur zu unseren allgemeinen Annahmebedingungen erfolgen können. Von der Annahme ausgeschlossen sind teerhaltige und gefährliche, flüssige Sonderabfälle. Für Altreifen, Fernseher und Kühlschränke im Gemisch erlauben wir uns die Berechnung von Zuschlägen. Bei zusätzlichem Sortieraufwand und anderem betrieblichen Aufwand wie z.B. Verladekosten erlauben wir uns ebenfalls die Weiterberechnung an den Kunden.
