WEAG GmbH & Co. KG · Wertstoff-Aufbereitung · Recycling · Küferstraße 25 · 73257 Köngen · Telefon 07024 98389 - 0 WEAG GmbH & Co. KG · Wertstoff-Aufbereitung · Recycling · Küferstraße 25 · 73257 Köngen · Telefon 07024 98389 - 0

1. Hinweise zum Material

Wissenswertes zum erlaubten Material.

1.1 Kann ich meinen Müll der nicht mehr in die Mülltonne passt bei der WEAG abgeben?
Grundsätzlich nehmen wir fast alle Abfälle an, die bei Baumaßnahmen entstehen; auch Entrümplungsmaterial wie alte Möbel, kaputte Blumentopfe und andere Dinge können bei uns entsorgt werden. Jedoch nehmen wie keinen Nassmüll, Hausmüll oder hausmüllähnliche Abfälle an. Das bedeutet, dass in der WEAG kein Abfall mit organischen Bestandteilen wie Essensreste, Windeln oder ähnliches abgegeben werden kann.

1.2 Was sind Sortenreine Wertstoffe?
Um nur den Preis für eine Monofraktion zu zahlen, dürfen unterschiedliche Materialien nicht miteinander vermischt sein. Auch geringe Anteile eines weiteren Materials gelten als Störstoff.

1.3 Wann ist ein Bauschutt verunreinigt?
Bauschutt gilt bei uns dann als verunreinigt wenn größere Mengen von Störstoffen, wie beispielsweise Holz, Stroh und andere nicht mineralische Bestandteile enthalten sind.

1.4 Was ist Baumischabfall?
Baumischabfall ist ein Gemisch aus verschiedensten Bestandteilen aus dem Bau- und Abbruchbereich. Der Abfall fällt oft bei Rückbaumaßnahmen von Altbauten, bei Renovierungsarbeiten oder als Restmaterial bei Neubauten an.

1.5 Wie kommen die unterschiedlichen Gruppen beim Baumischabfall zustande?
Die Einstufung in die verschiedenen Preisgruppen erfolgt nach dem spezifischen Gewicht. Dieses ergibt sich aus dem Verhältnis des Gewichts zum Volumen des abgelieferten Materials. Je höher der mineralische Anteil ist desto höher ist die spezifische Dichte und umso günstiger wird die Entsorgung des Materials.

1.6 Was passiert mit den gemischten Materialien?
In der WEAG wird das Material durch eine Vorsortierung und mittels der Aufbereitungsanlage in die einzelnen Bestandteile getrennt. Die einzelnen Stoffe gehen dann zu weiteren Spezialisten, die sich um das Recycling und die weitere Verwertung kümmern.

1.7 Was sind Dachpappenverbunde?
Zu den Dachpappenverbunden zählen bitumenhaltige Dachpappen die Anhaftungen wie Styropor, PU-Schaum oder Folien haben. Teerhaltige Dachpappen sind von der Annahme ausgeschlossen.

1.8 Kann ich Styropor anliefern?
Bei einem Mengenanteil von mehr als 30 Vol.-% Styropor im Gemisch erlauben wir uns die Berechnung nach dem volumenbezogenen Preis. Sortenreines Styropor wird nach Volumen (m³) abgerechnet.

1.9 Was muss bei Mineral-/Steinwolle beachtet werden?
Abfälle von Mineraldämmstoffen (KMF=künstliche Mineralfasern) können in zwei Gruppen unterschieden werden: Produkte die vor 1996 verarbeitet wurden und solche die nach 1996 in Verkehr gebracht wurden; wobei Fasern von alter Glas- und Steinwolle im Verdacht stehen gesundheitsschädlich zu sein. Da die Dämmstoffe jedoch vor Ort nicht zweifelsfrei einer Gruppe zugeordnet werden können, gelten bei uns die gleichen Annahmebedingungen für beide Arten.

Ab einer Anlieferungsmenge von mehr als 2m³ werden wir zukünftig die Mineralwolle nur noch in verschlossenen PP-Gewebesäcken, welche den Richtlinien nach der TRGS 521 entsprechen, annehmen können.

Kleinere Anlieferungsmengen werden wir auch weiterhin in Foliensäcken verpackt bei uns annehmen und für Sie in die nächst größeren Big Bags verpacken - wir bitten um Verständnis, dass wir vor diesem Hintergrund ab dem 01.08.2014 den Annahmepreis auf 50,00 €/m³ erhöhen müssen.

Der Preis/to welcher bei Mengen größer 2m³ abgerechnet wird, wird sich hierdurch nicht ändern.

1.10 Was passiert mit asbesthaltigen Zementfaserplatten / Eternit?
Alte Zementprodukte wie Blumenkästen, Balkonverkleidungen oder Dachplatten können Asbest enthalten. Da Asbestfasern beim Einatmen gesundheitsschädlich sind, ist beim Entfernen bzw. Transport von Asbestzementprodukten sehr sorgsam vorzugehen. Asbestarbeiten dürfen nur vom Fachfirmen mit Sachkundenachweis durchgeführt werden. Wir dürfen asbesthaltige Zementfaserplatten nicht annehmen. Wenn Abfälle durch Asbestfehlwürfe verunreinigt sind, können diese bei uns nicht abgeladen werden. Weitere Auskünfte über die Entsorgung von Asbest im Landkreis Esslingen kann der Abfallwirtschaftsbetrieb geben. Tel.: 0711/9312- 537. Für die Entsorgung in anderen Landkreisen wenden Sie sich bitte auch an das jeweils zuständige Landratsamt bzw. die zuständige Abfallbehörde.

1.11 Kann ich Farben und Lacke zur WEAG bringen?
Farben und Lacke können in flüssigem Zustand nicht angenommen werden und müssen bei Sonderstoffsammlungen abgegeben werden. Eingetrocknete Farbbehälter können entgegengenommen werden. Termine für die Schadstoffsammlungen oder Abgabestellen können beim Abfall-Wirtschaftsbetrieb Esslingen erfragt werden. Tel.: 0800/9312 - 526 (Kundenberatung kostenfrei aus dem dt. Festnetz) oder 0711/9312 - 3 (Zentrale)

1.12 Wieso gibt es unterschiedliche Holzklassen?
Es werden 4 Altholzklassen unterschieden. Wir haben die Klassen A1-A3 zu einer Preisgruppe zusammengefasst. Zu dieser Gruppe gehören: unbehandeltes Holz; verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig äußerlich behandeltes Holz. Zur Klasse 4 gehören Hölzer die mit Holzschutzmitteln behandelt bzw. imprägniert wurden. Dazu zählen Produkte, wie zum Beispiel Bahnschwellen, Jägerzäune, Fensterrahmen oder Außentüren.

1.13. Wie sind Kunststofftanks anzuliefern?
Kunststofftanks, die Sie bei uns anliefern, sollten bitte mindestens einmal in der Mitte zerschnitten sein und kein Teil sollte größer als 1m in jede Richtung sein. Desweiteren müssen die Tanks restentleert und gereinigt sein.



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